Wie hoch ist die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe? Mit unserem kostenlosen Wärmepumpen-Förderrechner können Sie Ihren voraussichtlichen KfW-Zuschuss direkt online berechnen. Berücksichtigt werden die aktuelle Grundförderung, der Klimageschwindigkeitsbonus, der Einkommensbonus und der Familienzuschlag.

Der Rechner richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser. Geben Sie einfach die voraussichtlichen Kosten, Ihre bisherige Heizung und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ein. Sie erhalten sofort eine unverbindliche Einschätzung Ihrer möglichen Wärmepumpen-Förderung.

KfW 458 · Stand 07/2026

Ihre Wärmepumpen-Förderung in zwei Minuten

Ermitteln Sie unverbindlich, mit welchem Zuschuss Sie für den Heizungstausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus rechnen können.

Wenige Angaben, klare Orientierung

Der Rechner aktualisiert Ihr Ergebnis direkt bei jeder Eingabe.

Bruttokosten inklusive förderfähiger Umfeldmaßnahmen Bitte geben Sie mindestens 300 Euro ein.
Der Termin beeinflusst Bonus und Kostenobergrenze.
Bei Gas-Zentral- und Biomasseheizungen ist der Bonus erst ab 20 Jahren möglich.
Ist die bestehende Heizung noch funktionstüchtig?
Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt eine funktionstüchtige Altanlage voraus.
Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung. Leer lassen, wenn kein Einkommensbonus berücksichtigt werden soll.
Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt?
Ihre Angaben werden ausschließlich in Ihrem Browser berechnet und nicht übertragen.
So wird die Förderung berechnet

Die Berechnung umfasst 30 Prozent Grundförderung, den zum Antragsdatum geltenden Klimageschwindigkeitsbonus und den gestaffelten Einkommensbonus. Der Fördersatz ist grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt. Bei einem Einkommensbonus von 40 Prozent sind bis zu 80 Prozent möglich.

Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 werden beim Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro berücksichtigt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 Euro.

Aktuelle Förderbedingungen bei der KfW ansehen

Wärmepumpen-Förderung 2026 einfach online berechnen

Der Einbau einer Wärmepumpe wird über die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen gefördert. Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören die Kosten der neuen Heizungsanlage, die Art und das Alter der bisherigen Heizung, das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen und die Frage, ob ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.

Unser Wärmepumpen-Förderrechner führt diese Angaben zusammen und ermittelt daraus eine erste Einschätzung. Das Ergebnis zeigt sowohl den voraussichtlichen Fördersatz als auch den möglichen Zuschuss in Euro.

Wie setzt sich die Wärmepumpen-Förderung zusammen?

30 Prozent Grundförderung

Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe erhalten private Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich eine Grundförderung von 30 Prozent. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um ein bestehendes Wohngebäude handelt und die technischen Anforderungen der KfW eingehalten werden.

Neben der Wärmepumpe selbst können auch bestimmte Kosten für die Installation, die Optimierung des Heizsystems und notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden.

Klimageschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch

Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Dieser beträgt für Anträge bis zum 31. Januar 2027 noch 16 Prozent.

Der Bonus kommt beispielsweise beim Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung, Kohleheizung, Gas-Etagenheizung oder Nachtspeicherheizung infrage. Bei einer Gas-Zentralheizung oder Biomasseheizung muss die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen.

Ab dem 1. Februar 2027 wird der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise reduziert. Der Zeitpunkt der Antragstellung kann deshalb einen spürbaren Einfluss auf die Höhe der Förderung haben.

Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gibt es zusätzlich einen gestaffelten Einkommensbonus. Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Je nach Einkommen beträgt der Bonus:

  • 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
  • 30 Prozent bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 Prozent bei einem Einkommen bis 50.000 Euro

Für die Berechnung wird grundsätzlich der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung verwendet. Bei einem Antrag im Jahr 2026 sind somit die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 relevant.

Familienzuschlag für Haushalte mit Kindern

Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro. Die Anzahl der Kinder führt nicht zu einer weiteren Erhöhung.

Dadurch können beispielsweise Familien mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro den Einkommensbonus von 40 Prozent erhalten.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss für eine Wärmepumpe?

Für ein Einfamilienhaus werden bei einer Antragstellung im Jahr 2026 höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Förderhöchstbetrag halbjährlich um jeweils 750 Euro.

Der Fördersatz ist grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt. Haushalte, die den Einkommensbonus von 40 Prozent erhalten, können eine Förderung von bis zu 80 Prozent bekommen.

Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro ergibt sich damit aktuell ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro. Kosten oberhalb des jeweiligen Förderhöchstbetrags müssen vollständig selbst getragen werden.

Wärmepumpe und Förderung in Nordhorn und Umgebung

Moddemann Neue Energien ist Ihr regionaler Ansprechpartner für Wärmepumpen in Nordhorn, der Grafschaft Bentheim und dem südlichen Emsland. Unser Einsatzgebiet umfasst unter anderem Bad Bentheim, Schüttorf, Wietmarschen, Neuenhaus, Uelsen, Emlichheim, Emsbüren und Lingen.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Wärmepumpe zu Ihrem Gebäude passt, wie hoch die voraussichtlichen Kosten ausfallen und welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt. Anschließend übernehmen wir die fachgerechte Planung und Installation Ihrer neuen Heizungsanlage.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Ist das Ergebnis des Förderrechners verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die endgültige Förderfähigkeit und Zuschusshöhe werden von der KfW anhand des Antrags und der eingereichten Nachweise geprüft.

Wird jede Wärmepumpe gefördert?

Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllen. Außerdem muss der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgen und mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems verbunden werden.

Bekomme ich beim Austausch einer Gasheizung einen Bonus?

Bei einer Gas-Zentralheizung ist der Klimageschwindigkeitsbonus möglich, wenn die Heizung funktionstüchtig und mindestens 20 Jahre alt ist. Für eine funktionstüchtige Gas-Etagenheizung gilt diese Altersgrenze nicht.

Wann muss die Förderung beantragt werden?

Die Förderung muss grundsätzlich vor dem Beginn der Arbeiten beantragt werden. Für den Antrag wird unter anderem eine Bestätigung zum Antrag benötigt. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die von der KfW geforderte aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.

Kann Moddemann mich bei der Förderung unterstützen?

Wir beraten Sie zur passenden Wärmepumpe, ermitteln die voraussichtlichen Investitionskosten und stellen die erforderlichen technischen Informationen für Ihr Vorhaben zusammen. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die Beantragung Ihrer Förderung.

Jetzt Wärmepumpe planen

Der Förderrechner zeigt Ihnen, welcher Zuschuss voraussichtlich möglich ist. Für eine belastbare Kosteneinschätzung ist eine individuelle Prüfung Ihres Gebäudes erforderlich.

Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Beratung für Ihre Wärmepumpe in Nordhorn, der Grafschaft Bentheim oder dem Emsland.