Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Einbau einer Wärmepumpe. Die Grundförderung bleibt zwar bei 30 Prozent, mehrere andere Bestandteile werden jedoch reduziert oder gestrichen. Gleichzeitig wird der Einkommensbonus stärker gestaffelt. Haushalte mit niedrigem Einkommen und Familien können dadurch künftig bis zu 80 Prozent Förderung erhalten.

Für viele andere Hausbesitzer fällt der mögliche Zuschuss dagegen niedriger aus als bisher. Vor allem der Wegfall des Effizienzbonus und die Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus machen sich bemerkbar.

Wichtig ist, dass die KfW die Änderungen bislang als Eckpunkte veröffentlicht hat. Die endgültigen Fördervoraussetzungen müssen noch durch die neue Förderrichtlinie bestätigt werden.

Die wichtigsten Änderungen ab dem 21. Juli 2026

Die Förderung setzt sich auch künftig aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen zusammen. Im Vergleich zu den bisherigen Bedingungen ändern sich folgende Punkte:

BestandteilBis 20. Juli 2026Ab 21. Juli 2026
Grundförderung30 %30 %
Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit30.000 Euro28.000 Euro
Effizienzbonus für Wärmepumpen5 %entfällt
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %
Einkommensbonus30 % bis 40.000 Euro10 %, 30 % oder 40 %
Maximale Förderquote70 %grundsätzlich 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %

Die bisherige Förderung umfasste bei Wärmepumpen eine Grundförderung von 30 Prozent, einen Effizienzbonus von 5 Prozent, einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent und einen Einkommensbonus von 30 Prozent. Als förderfähige Kosten wurden bei einem Einfamilienhaus bislang höchstens 30.000 Euro berücksichtigt.

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent

Jede förderfähige Wärmepumpe erhält weiterhin eine Grundförderung von 30 Prozent. Sie gilt unabhängig davon, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird.

Allerdings sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Das bedeutet nicht, dass 28.000 Euro ausgezahlt werden. Dieser Betrag ist lediglich die maximale Kostenbasis, auf die der jeweilige Fördersatz angewendet wird.

Bei einer Förderquote von 30 Prozent beträgt der maximale Zuschuss daher:

28.000 Euro × 30 Prozent = 8.400 Euro Förderung

Für die zweite bis sechste Wohneinheit werden weiterhin jeweils bis zu 15.000 Euro berücksichtigt. Für jede weitere Wohneinheit sind es jeweils bis zu 8.000 Euro.

Der Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt

Bislang wurden besonders effiziente Wärmepumpen mit einem zusätzlichen Bonus von 5 Prozent gefördert. Diesen Bonus gab es beispielsweise für Wärmepumpen mit einem natürlichen Kältemittel wie R290 sowie für Anlagen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen.

Ab dem 21. Juli 2026 entfällt dieser Effizienzbonus vollständig. Eine moderne Luft Wasser Wärmepumpe mit dem natürlichen Kältemittel R290 erhält dadurch künftig nicht mehr automatisch 35 Prozent Basisförderung, sondern nur noch 30 Prozent.

Das natürliche Kältemittel R290 bleibt trotzdem eine technisch sinnvolle und zukunftssichere Lösung. Es wird lediglich nicht mehr durch einen eigenen Förderbonus belohnt.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent

Selbstnutzende Eigentümer können weiterhin den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Er sinkt jedoch von bisher 20 Prozent auf 16 Prozent.

Nach den aktuell geltenden Voraussetzungen kommt der Bonus infrage, wenn eine der folgenden funktionsfähigen Heizungen ausgetauscht wird:

  • Ölheizung
  • Kohleheizung
  • Gas Etagenheizung
  • Nachtspeicherheizung
  • mindestens 20 Jahre alte zentrale Gasheizung
  • mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung

Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Die KfW hat bislang keine Änderung dieser grundlegenden Voraussetzungen angekündigt. Die endgültige Bestätigung erfolgt jedoch erst mit der neuen Förderrichtlinie.

Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergibt sich ab dem 21. Juli 2026 eine Förderquote von insgesamt 46 Prozent.

28.000 Euro × 46 Prozent = maximal 12.880 Euro Förderung

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt künftig weiter

Die Reduzierung auf 16 Prozent ist nur der erste Schritt. Ab Februar 2027 soll der Bonus halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte sinken.

ZeitraumKlimageschwindigkeitsbonus
21. Juli 2026 bis 31. Januar 202716 %
1. Februar 2027 bis 31. Juli 202712 %
1. August 2027 bis 31. Januar 20288 %
1. Februar 2028 bis 31. Juli 20284 %
ab 1. August 20280 %

Auch die maximal berücksichtigten Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro. Wer bereits über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte deshalb nicht nur die Entwicklung der Wärmepumpenpreise, sondern auch die sinkende Förderung berücksichtigen.

Der neue Einkommensbonus

Der Einkommensbonus wird künftig in drei Stufen aufgeteilt. Er kann ausschließlich von Eigentümern für ihre selbstgenutzte Wohneinheit beantragt werden.

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenEinkommensbonus
bis 30.000 Euro40 %
bis 40.000 Euro30 %
bis 50.000 Euro10 %

Damit können künftig auch Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro einen Einkommensbonus erhalten. Bislang endete die Einkommensförderung bei 40.000 Euro.

Entscheidend ist nicht das Bruttoeinkommen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Familien erhalten einen zusätzlichen Freibetrag

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Der Familienzuschlag gilt einmal pro Haushalt und nicht für jedes Kind einzeln.

Dadurch ergeben sich für Familien folgende Einkommensgrenzen:

Tatsächliches Haushaltsjahreseinkommen mit minderjährigem KindEinkommensbonus
bis 40.000 Euro40 %
bis 50.000 Euro30 %
bis 60.000 Euro10 %

Eine Familie mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro wird durch den Familienzuschlag beispielsweise so behandelt, als läge ihr Einkommen bei 30.000 Euro. Sie kann dadurch den Einkommensbonus von 40 Prozent erhalten.

Wann sind 80 Prozent Wärmepumpen-Förderung möglich?

Grundsätzlich bleibt die Förderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit besonders niedrigem Einkommen steigt die maximale Förderquote jedoch auf 80 Prozent.

Die 80 Prozent sind möglich, wenn folgende Bestandteile zusammenkommen:

  • 30 Prozent Grundförderung
  • 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
  • 40 Prozent Einkommensbonus

Rechnerisch ergibt das 86 Prozent. Aufgrund der neuen Obergrenze werden höchstens 80 Prozent ausgezahlt.

28.000 Euro × 80 Prozent = maximal 22.400 Euro Förderung

Ohne minderjähriges Kind gilt diese höhere Obergrenze bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro. Mit mindestens einem minderjährigen Kind kann sie durch den Familienzuschlag bei einem tatsächlichen Einkommen von bis zu 40.000 Euro gelten. Die KfW nennt selbst ein Beispiel mit einer Wärmepumpe für 32.000 Euro und einem maximalen Zuschuss von 22.400 Euro.

So hoch fällt die Förderung ab Juli 2026 aus

Die folgende Übersicht zeigt mögliche Zuschüsse bei förderfähigen Kosten von mindestens 28.000 Euro.

FörderbestandteileFörderquoteMaximaler Zuschuss
Nur Grundförderung30 %8.400 Euro
Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus46 %12.880 Euro
Zusätzlich 10 % Einkommensbonus56 %15.680 Euro
Zusätzlich 30 % Einkommensbonusmaximal 70 %19.600 Euro
Zusätzlich 40 % Einkommensbonus und erhöhte Obergrenzemaximal 80 %22.400 Euro

Die tatsächliche Fördersumme kann niedriger ausfallen, wenn die anerkannten förderfähigen Kosten unter 28.000 Euro liegen.

Wer bekommt künftig weniger Förderung?

Für viele Hausbesitzer, die keinen Einkommensbonus erhalten, sinkt die maximale Förderung deutlich.

Ein typischer Fall ist der Austausch einer alten Gasheizung gegen eine Luft Wasser Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel. Bislang waren dafür häufig folgende Förderbestandteile möglich:

30 Prozent Grundförderung, 5 Prozent Effizienzbonus und 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus. Das ergab insgesamt 55 Prozent.

Bei förderfähigen Kosten von mindestens 30.000 Euro waren damit maximal 16.500 Euro Zuschuss möglich.

Ab dem 21. Juli 2026 entfallen der Effizienzbonus und 4 Prozentpunkte des Klimageschwindigkeitsbonus. Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten beträgt der Zuschuss noch 12.880 Euro.

Der maximale Zuschuss sinkt in diesem Beispiel somit um 3.620 Euro.

Wer kann von der neuen Förderung profitieren?

Haushalte mit einem niedrigen Einkommen können künftig etwas mehr Förderung erhalten als bisher. Die alte Förderung war auf 70 Prozent von 30.000 Euro begrenzt. Dadurch waren maximal 21.000 Euro möglich.

Mit der neuen Obergrenze von 80 Prozent können künftig bis zu 22.400 Euro ausgezahlt werden. Das sind maximal 1.400 Euro mehr.

Auch Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro profitieren von der neuen Staffelung. Sie können erstmals einen Einkommensbonus von 10 Prozent erhalten. Bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind verschiebt sich diese Grenze durch den Familienzuschlag auf bis zu 60.000 Euro.

Was passiert mit bereits gestellten Förderanträgen?

Bereits von der KfW zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen. Auch Anträge, die noch geprüft werden, können nach den bisherigen Bedingungen bewilligt werden, wenn bei der Antragstellung eine vollständige und korrekte Bestätigung zum Antrag vorlag.

Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag erhalten hat, kann noch bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr einen Antrag nach den bisherigen Bedingungen stellen.

Neue Bestätigungen zum Antrag können während der Umstellungsphase seit dem 9. Juli 2026 nicht mehr erstellt werden. Ab dem 21. Juli 2026 startet die Antragstellung nach den neuen Bedingungen.

Neue Regelung für europäische Wärmepumpen ab 2027

Im ersten Quartal 2027 soll zusätzlich ein sogenannter Wertschöpfungsbonus eingeführt werden.

Nach den bisherigen Eckpunkten soll die reguläre Grundförderung dann zunächst für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken. Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, sollen einen Wertschöpfungsbonus von weiteren 15 Prozent erhalten. Für diese Anlagen bleibt die Förderung dadurch bei insgesamt 30 Prozent.

Für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen würde die Grundförderung dagegen auf 15 Prozent sinken. Wann genau die Regelung beginnt, welche Fertigungsschritte anerkannt werden und welche Nachweise erforderlich sind, ist noch nicht abschließend geklärt.

So wird die Wärmepumpen-Förderung beantragt

Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Zunächst wird die passende Wärmepumpe geplant und ein Angebot erstellt. Anschließend wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer Förderbedingung abgeschlossen.

Danach erstellt das Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag. Mit dieser Bestätigung beantragt der Eigentümer den Zuschuss im Kundenportal „Meine KfW“. Erst nach der Förderzusage sollte die Umsetzung beginnen.

Bei Einfamilienhäusern muss der Eigentümer den Antrag selbst stellen. Das Fachunternehmen kann die erforderlichen Unterlagen vorbereiten und durch den Ablauf führen, darf den Antrag jedoch nicht stellvertretend einreichen.

Lohnt sich eine Wärmepumpe trotz niedrigerer Förderung?

Die Förderung ist ein wichtiger Teil der Wirtschaftlichkeitsberechnung, sollte aber nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Entscheidend sind vor allem die richtige Dimensionierung, die benötigte Vorlauftemperatur, der Zustand des Heizsystems und der tatsächliche Wärmebedarf des Hauses.

Eine fachgerecht geplante Wärmepumpe kann auch in vielen Bestandsgebäuden effizient arbeiten. Wer zusätzlich eine Photovoltaikanlage besitzt oder plant, kann einen Teil des benötigten Stroms selbst erzeugen und dadurch seine laufenden Heizkosten weiter reduzieren.

Da sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch der Förderhöchstbetrag ab Februar 2027 regelmäßig sinken sollen, kann ein früherer Heizungstausch finanziell vorteilhaft sein. Trotzdem sollte eine Wärmepumpe nicht überstürzt bestellt werden. Eine saubere Planung ist wichtiger als ein möglichst schneller Einbau.

Wie schnell sinkt die Wärmepumpen-Förderung in den nächsten Jahren?

Da der der maximale Förderbetrag und der Klimageschwindigkeitbonus jedes halbe Jahr gleichzeitig sinken, fällt der maximale Förderbetrag mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sehr schnell. Von jetzt 46 % und 12.880 Euro bleiben so schnell viel weniger übrig.

Tabelle mit den Auswirkung der niedrigeren Förderung von Wärmepumpen jedes halbe Jahr

Die Tabelle zeigt: Wer wartet, wird schon im Februar 2027 über 1400 Euro weniger Förderung bekommen. Wer bis nächstes Jahr im August wartet, bekommt dann über 2800 Euro weniger Förderung. Je nach Heizkosten kann es sich sogar lohnen, eine Gasheizung, die weniger als 20 Jahre alt ist, schon jetzt auszustauschen um durch die höhere Förderung und niedrigere Heizkosten schon jetzt zu profitieren.

Wärmepumpen-Beratung und Fördermittelservice in Nordhorn

Moddemann Neue Energien unterstützt Hausbesitzer in Nordhorn, der Grafschaft Bentheim und der umliegenden Region bei der gesamten Planung ihrer neuen Wärmepumpe.

Wir prüfen vor Ort, welche Wärmepumpe zum Gebäude passt, berechnen die benötigte Leistung und klären, welche Förderbestandteile infrage kommen. Anschließend bereiten wir die notwendigen Unterlagen vor und begleiten unsere Kunden Schritt für Schritt durch die Antragstellung.

Mit mehr als 200 installierten Wärmepumpen kennen wir sowohl die technischen Anforderungen als auch die typischen Fragen rund um die KfW Förderung. So erhalten Sie keine Lösung von der Stange, sondern eine Wärmepumpe, die zu Ihrem Haus, Ihrem Heizbedarf und Ihrem Budget passt.

Stand: 17. Juli 2026 Änderungen und Irrtümer vorbehalten.